Zur Detektierung von (Brand-) Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Auch eine Feuerlöschanlage kann zur Detektierung eines Brandes dienen.
Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Sie kann auch aus versicherungstechnischen Aspekten zur Begrenzung einer Versicherungsprämie vorgesehen werden.
Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand unabhängig von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt wird und Maßnahmen eingeleitet werden können. So können die durch die Brandmeldeanlage alarmierten Personen schnell eingreifen und Brände möglicherweise schon in der Entstehungsphase löschen.
In der Regel sind mehrere Brandmelder zu Gruppen oder Schleifen zusammengefasst. Wird ein Alarm ausgelöst, so zeigt die Brandmeldeanlage die Nummer und manchmal auch gleich die Örtlichkeit des anschlagenden Brandmelders an.
Bei Anlagen mit aktuellem Technikstand werden die Teilnehmer auf einem Datenbus in einem Ring zusammengeschaltet, so dass bei Ausfall einer Seite der Leitung die Anlage über die andere Seite der Leitung die Teilnehmer erkennen und auswerten kann.
Für spezielle Einsatzgebiete (zum Beispiel saubere Räumlichkeiten wie Labore und Technik-räume) werden alternativ zu einer kleinen Brandmeldeanlage oder als Teil einer großen Anlage auch Rauchansaugsysteme (RAS) eingesetzt. Hierbei wird über ein Rohrsystem Luft zu einer zentralen Detektoreinheit geleitet.
Die Brandmelderzentrale (Abkürzung: BMZ) ist die Zentrale und somit der wichtigste Bestandteil der Anlage. Dort laufen alle Meldungen der installierten Sensoren auf und lösen die vorher einprogrammierte Aktion aus. Dies kann das Absetzen eines Notrufes, das Ansteuern eines Computers oder einer Durchsageeinheit (ELA) sein. Die BMZ vereint meist eine Steuereinheit und das so genannte Feuerwehrbedienfeld.
Nach Auslösung der BMA verschafft sich in der Regel die Feuerwehr den Zugang zum Objekt über das Feuerwehrschlüsseldepot. Nachdem der Zutritt zum Gebäude vorhanden ist, wird der ausgelöste Melder (sofern vorhanden) mit Hilfe des Feuerwehr-Anzeigetableaus (FAT) festgestellt. Die Bedienung der wichtigsten Funktionen erfolgt über das Feuerwehr-Bedienfeld (FBF). Die Feuerwehr entnimmt nun aus dem Laufkartenkasten die Feuerwehrlaufkarten, die für jede einzelne Meldergruppe den von der Brandmeldeanlage schnellsten Weg aufgezeichnet haben.
Im November 2003 ist die aktuelle DIN 14675 über Brandmeldeanlagen in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung: Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartungsarbeiten dürfen nur Firmen bzw. Ingenieurbüros durchführen, die gemäß der DIN 14675 zertifiziert sind. In den meisten neu geschriebenen TABs wird mittlerweile von den Planern und Errichtern einer Brandmeldeanlage eine Zertifizierung nach DIN 14675 gefordert.
Die Inspektion erfolgt der BMA erfolgt einmal im Quartal durch einen Sachkundigen.