Sofern aus Gründen der Feuerwiderstandsdauer von Gebäuden auch der Wärmeabzug von Interesse ist, sind im Allgemeinen zum Rauchabzug zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Aufgrund des Verbrennungsprozesses wirken thermische Auftriebe. Diese Thermik führt dazu, dass die Verbrennungsprodukte (Rauchgase) als sogenannte Plume aufsteigen und eine Rauchschicht unterhalb der Geschossdecke bzw. des Daches bilden.
Die Ziele beim Einsatz von Rauchabzugs-Anlage sind vielfältig. Sie dienen z. B. dazu, Personen die Fluchtwege rauchfrei zu halten oder Feuerwehren den Löschangriff zu ermöglichen.
Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung können in den unterschiedlichsten Ausführungen realisiert werden. Es werden maschinelle und natürliche Anlagen unterschieden: Bei maschinellen Anlagen werden die Verbrennungsprodukte über Ventilatoren abgeführt. Bei natürlichen Anlagen werden die Verbrennungsprodukte über Luken (Dach- oder Wandöffnungen) abgeführt.
Beiden Anlagentypen ist gemein, dass die abgeleiteten Gase durch nachströmende Luft ersetzt werden müssen. Dieses kann wiederum auch über Öffnungen in den Außenwänden oder Ventilatoren umgesetzt werden. Hier ist es in der Regel erforderlich, die nachströmende Luft verwirbelungsarm, d.h. mit niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten (< 1 m/s), einzuführen.
Die RWA-Anlagen sind mit zugelassenen und gekennzeichneten (CE-Kennzeichnung mit DIN EN 12101-1 bis -10) Bauteilen zu errichten.
Die Auslegung und Bemessung von Rauchabzugsvorrichtungen legt die jeweils gültige Landesbauordnung, MBO oder eine Sonderbauverordnung (VStättV) fest, derzeit üblicherweise je nach Sonderbau mit einer geometrischen freien Fläche der Rauchabzugsöffnung von mind. 1,0 m² an oberster Stelle. Besonderheiten sind ggf. in den Baugenehmigungen und den dazu gültigen Brandschutzkonzepten oder Bescheinigungen zum Brandschutz je Objekt zu beachten.
Die Bemessung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage ist aus dem aufgestellten Schutzziel der o.g. Baugenehmigungen mit Brandschutznachweis abzuleiten. Ohne Nennung des Schutzzieles ist eine Bemessung der Anlage nicht möglich.
Die Anlagen werden manuell oder automatisch durch Brandmelder bzw. durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst. Die Auslösung der RWA-Anlagen muss von Hand möglich sein und ebenfalls muss diese durch automatische Auslöser erfolgen. Handauslöser sind meist in Treppenhäusern an Wänden angebracht und erfordern im Brandfall das Einschlagen einer Glasscheibe. Brandmelder hängen meist in Treppenhäusern unter der höchsten Decke und lösen im Brandfall die RWA-Anlage aus.
Es muss gewährleistet sein, dass im Fall eines Stromausfalls die RWA-Anlage über Akkubetrieb funktioniert. Während der Not-Auslösung dürfen vorhandene Lüftungsschalter nicht mehr funktionieren (Vorrangschaltung). Es kann gestattet werden auf die gesicherte Kabelverlegung zu verzichten, wenn durch geeignete Rauchmelder im Brandfall die Anlage frühzeitig und sicher geöffnet oder betrieben wird und dieser Betrieb über die geforderte Einsatzzeit aufrechterhalten werden kann.
Die Wartung der RWA-Anlage erfolgt jährlich durch einen Sachkundigen.